Bitte beachten: Ab dem 27.4. gilt Mundschutzpflicht für Patienten und Mitarbeiter. Wir wollen die allgemein in Baden-Württemberg geltenden Pflicht, in der Öffentlichkeit immer dann einen Mundschutz zu tragen, auch zum Schutze unserer Patienten und Mitarbeiter in den Untersuchungsräumen der Gelenk-Klinik umsetzen. Wir bitten um Ihr Verständnis. Bitte melden Sie sich am Empfang bei unseren freundlichen Mitarbeitern, wenn Sie hierzu Fragen haben.